2. A.________ schuldig erklärt wurde: 2.1 der einfachen Körperverletzung, begangen am 08.06.2019 um ca. 01:30 Uhr auf der Südseite der K.________(Örtlichkeit) in J.________(Ortschaft), anlässlich des Musikfestivals L.________, auf der Höhe des M.________(Örtlichkeit) beim Haupteingangsbereich zum Festivalgelände zum Nachteil von N.________ 2.2 der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 08.06.2019 um ca. 01:30 Uhr auf der Südseite der K.________(Örtlichkeit) in J.________(Ortschaft), anlässlich des Musikfestivals L.___