_ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 1.1 des Besitzes von Waffenzubehör ohne Berechtigung und Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet, angeblich begangen am 20.08.2019 (und früher), an der E.________(Adresse) in F.________(Ortschaft) 1.2 der Nichtabgabe von Ausweis(en) und Kontrollschild(ern) trotz behördlicher Aufforderung, angeblich begangen am 10.12.2019, an der G.________(Adresse) in H.________(Ortschaft) unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidi-