Die Kammer erachtet den für die Abfassung und Fertigstellung der Stellungnahme vom 14. Dezember 2022 geltend gemachte Aufwand von 5.5 Stunden (Positionen vom 13. Dezember 2022 und 14. Dezember 2022) als zu hoch. So war die Stellungnahme im Umfang von 8 Seiten überschaubar und beschränkte sich zu einem überwiegenden Teil auf das Vorbringen jener Argumente, die bereits im erstinstanzlichen Verfahren vorgetragen wurden. Dieser Aufwand ist um 1.5 Stunden auf als angemessen erachtete 4 Stunden zu kürzen.