Ferner finden sich in der Honorarnote mehrere Positionen betreffend Korrespondenz mit dem Beschuldigten von insgesamt rund 2 Stunden; so wurden 10 Schreiben verfasst und zwei Telefonate geführt (insbesondere die Positionen vom 25. Mai 2022, vom 16. Juni 2022 und vom 20. Juni 2022 und die Positionen vom 6. Juli 2022 und vom 22. August 2022). Diese erscheinen angesichts der Bedeutung der Streitsache sowie des Umfangs des Berufungsverfahrens nicht angemessen und rechtfertigen eine pauschale Kürzung um 0.5 Stunden. Es resultiert ein