20.2 In erster Instanz Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ wird die Entschädigung wie bereits vor der Vorinstanz gestützt auf die als angemessen erachtete Honorarnote vom 12. Mai 2022 bestimmt (pag. 577 f.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für die amtliche Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 5'206.35 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___