So musste unter anderem ein Fenster repariert und neu eingebaut, diverses Material entsorgt, neues Material bestellt und gekauft, Schimmel behandelt, Böden und Deckenbeläge ersetzt, Wände gestrichen, Fenster saniert und die Elektroinstallation instandgesetzt werden. Auch mussten Türen, Schlösser und Küchenabdeckungen ersetzt werden. Hinzu kommt, dass die Wohnung während den polizeilichen Ermittlungen versiegelt war (vgl. pag. 548 Z 3 f.). Diese Siegelung erfolgte aufgrund der vom Beschuldigten begangenen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und ist diesem demnach zuzurechnen.