Betreffend die Höhe des geltend gemachten Betrags ist auf die der obgenannten Zivilklage beigelegten Rechnung (pag. 388), die Kostenzusammenstellung (pag. 389 f.) sowie die weiteren Schadensposten (pag. 391) zu verweisen. Die geltend gemachte Schadenersatzsumme ist damit begründet und auch belegt. Die aufgelisteten Kostenpunkte für die Reparaturen erscheinen sodann plausibel. Die Arbeiten waren umfassend und aufwändig. So musste unter anderem ein Fenster repariert und neu eingebaut, diverses Material entsorgt, neues Material bestellt und gekauft, Schimmel behandelt, Böden und Deckenbeläge ersetzt, Wände gestrichen, Fenster saniert und die Elektroinstallation instandgesetzt werden.