38 dass die auf der Rechnung sowie der detaillierten Kostenzusammenstellung ausgeführten Arbeiten mit den Schadensfeststellungen der Polizei sowie der Straf- und Zivilklägerin übereinstimmen würden. Nebst der Behebung der durch den Beschuldigten verursachten Schäden sei der Straf- und Zivilklägerin auch ein Schaden aus entgangenem Mietzins entstanden. Dies als direkte Folge der Versiegelung der Wohnung durch die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der strafbaren Handlungen des Beschuldigten (pag. 736 f.). In der Replik vom 22. Dezember 2022 hielt Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten dagegen