Rechtsanwalt D.________ beantragte für die Straf- und Zivilklägerin oberinstanzlich, der Beschuldigte sei in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils zur Bezahlung von CHF 33'670.10 Schadenersatz zzgl. Zins von 5% seit dem 31. Juli 2020 und zur Bezahlung von CHF 6'250.00 Schadenersatz (Mietzinsausfall) zzgl. Zins von 5% seit dem 1. Januar 2021 an die Straf- und Zivilklägerin zu verurteilen (pag. 732). Zur Begründung verwies er im Wesentlichen auf die Erwägungen der Vorinstanz, die Zivilklage und die eingereichten Beweismittel. Weiter führte er aus,