18.2 Schadenersatzforderung der Straf- und Zivilklägerin Die Verteidigung brachte für den Beschuldigten zusammengefasst vor, dass die von der Straf- und Zivilklägerin geltend gemachten Positionen mit der aktenkundigen Rechnung von CHF 33'670.10 sowie der Mietzinsausfall von angeblich CHF 6'250.00 viel zu hoch und nicht erstellt seien. Betreffend Mietzinsausfall sei anzumerken, dass die Vorinstanz diesen für die Monate August 2020 bis Dezember 2020 angerechnet habe.