18. Schadenersatz 18.1 Theoretische Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen des Schadenersatzes kann vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 648 f., S. 47 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Bei Sachschäden ist nicht die Beschädigung oder der Verlust der Sache selbst der Schaden, sondern dessen Ursache. Aus dieser Beeinträchtigung resultiert der ersatzfähige Schaden, sofern sie sich vermögensmässig auswirkt (z.B. Wertverlust, Reparaturkosten, Folgekosten, entgangener Gewinn;