17. Fazit Der Beschuldigte ist somit zu einer Geldstrafe von 96 Tagen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 2'880.00, zu verurteilen. Die ausgestandene Polizeihaft von einem Tag wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wird er zu einer Verbindungsbusse von CHF 720.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 24 Tage) und einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 2 Tage) verurteilt.