36 16. Übertretungsbusse 16.1 Strafbefreiung Hinsichtlich der Widerhandlung gegen das Waffengesetz brachte die Verteidigung für den Beschuldigten oberinstanzlich vor, es liege ein besonders leichter Fall gemäss Art. 34 Abs. 2 WG vor und beantragte, es sei von einer Bestrafung abzusehen (pag. 724). Analog zu Art. 33 Abs. 2 WG sieht Art. 34 Abs. 2 WG bei den Übertretungstatbeständen die Möglichkeit vor, in leichten Fällen auch bei einem grundsätzlichen Schuldspruch von einer Bestrafung abzusehen. Gemäss WEIS-