_ geht hervor, dass der Beschuldigte bis am 22. Juli 2022 eine Restschuld von CHF 33'702.92 aufwies (pag. 398 ff.). Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 712). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sind neutral zu gewichten. 15.7.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Betreffend das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren erwog die Vorinstanz Folgendes (pag. 646, S. 45 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte verhielt sich in der Nacht vom 08.06.2019 nach seiner Tat korrekt und anständig. So gibt selbst N._____