An diesen persönlichen Umständen hat sich seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wenig geändert. Gemäss Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 7. Oktober 2022 ist der Beschuldigte nach wie vor ledig, erwerbslos und bei seiner Mutter wohnhaft. Er gibt an, aufgrund von Bussen, Steuern und der Krankenkasse ca. CHF 50'000.00 Schulden zu haben (pag. 710). Auch aus den anlässlich des Gesuchs um amtliche Verteidigung eingereichten Schuldnerinformationen des Betreibungsamtes X.________ geht hervor, dass der Beschuldigte bis am 22. Juli 2022 eine Restschuld von CHF 33'702.92 aufwies (pag.