34 ten Arbeitsstelle wurde ihm am 11.11.2021 während der Probezeit die Kündigung ausgesprochen, weil sein Verhalten im Team nicht den Vorstellungen der Arbeitgeberin entsprach (pag. 396). Sein mittels Temporärarbeit erzieltes Einkommen war jeweils gering. So wies er im Jahre 2019 ein Einkommen von CHF 2'698.00 in der Steuererklärung aus, im Jahre 2020 ein Einkommen von CHF 7'350.00 (pag. 416 und 421). In der Steuererklärung 2020 sind sodann offene Schulden im Umfang von CHF 31'000.00 ausgewiesen (pag.