Die asperierte Tatkomponentenstrafe beträgt somit 180 Tagessätze Geldstrafe. 15.7 Täterkomponenten 15.7.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wird vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 646, S. 45 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte wurde am ________ (Datum) geboren. Er verfügt über keine abgeschlossene Ausbildung und war von Zeit zu Zeit temporär als V.________ (Beruf) oder W.________ (Beruf) angestellt. Zurzeit ist er arbeitslos und lebt bei seiner Mutter, die ihn finanziell unterstützt. Er ist ledig.