Die Vermeidbarkeit einer Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts ist ohne Weiteres zu bejahen. Unter Berücksichtigung der gesamthaft neutral zu wertenden subjektiven Tatkomponenten bleibt das Verschulden im unteren Bereich des Strafrahmens. Von den als angemessen erachteten 10 Tagessätzen Geldstrafe sind 2/3, d.h. 7 Tagessätze, zu asperieren. 15.6 Zwischenfazit asperierte Tatkomponentenstrafe Die asperierte Tatkomponentenstrafe beträgt somit 180 Tagessätze Geldstrafe.