Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen als angemessen. Hiervon sind praxisgemäss rund 2/3, d.h. 20 Tagessätze, zur Einsatzstrafe zu asperieren. 15.4 Asperation der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Die VBRS-Richtlinien sehen als Referenz für einen Täter, der sich gewaltsam seiner Festnahme widersetzt, indem er dem Polizisten einen Ellbogen in die Magengegend rammt, ohne ihn zu verletzen, 20 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 51). Zwar wiegt die vorliegende Einwirkung auf N.________ angesichts der Tatfolgen schwerer, als im Referenzsachverhalt beschrieben.