Entgegen der Vorinstanz (pag. 644, S. 43 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) sind hiervon praxisgemäss 2/3, d.h. 20 Tagessätze, asperierend zu berücksichtigen. 15.3 Asperation der einfachen Körperverletzung Die VBRS-Richtlinien sehen eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor für den Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Nerven verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Dieses erleidet einen Nasenbeinbruch, welcher eine ambulante Behandlung und drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht (VBRS-Richtlinien, S. 46).