Vorliegend ist nicht bekannt, wie viel Marihuana tatsächlich angebaut bzw. geerntet wurde. Auch konnten weder die konkrete Nutzfläche der 70 m2 Wohnfläche noch die Anzahl Pflanzen eruiert werden. Dafür, dass der Beschuldigte eine nicht unerhebliche Menge anbauen und ernten konnte, sprechen sowohl die hohen Stromkosten als auch der längere Tatzeitraum von rund 18 Monaten. Wie die Vorinstanz richtig erwog, musste der Beschuldigte mangels anderweitiger Einnahmequellen hinreichend Ertrag erwirtschaften, um die Zweitwohnung finanzieren zu können.