Die subjektiven Tatkomponenten führen zu einer Verschuldensminderung, weshalb die gestützt auf das objektive Tatverschulden veranschlagte Geldstrafe von 150 Tagessätzen auf 120 Tagessätze reduziert wird. 15.2 Asperation der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Das Betäubungsmittelstrafrecht dient dem Schutz der Volksgesundheit (BGE 122 IV 211 E. 4.). Die VBRS-Richtlinien sehen für den Handel mit Marihuana zwischen 100g und 1kg eine Strafe zwischen 5 und 30 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 26). Vorliegend ist nicht bekannt, wie viel Marihuana tatsächlich angebaut bzw. geerntet wurde.