30 Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS, nachfolgend VBRS-Richtlinien; Stand vom 1. Januar 2020, gleichlautend vom 1. Januar 2021) sehen für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (Urteil des Bundesgerichts 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3). Geschütztes Rechtsgut des Tatbestands der Sachbeschädigung ist das fremde Eigentum und damit das Vermögen.