14. Allgemeine Grundlagen, Strafrahmen und Wahl der Strafart Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 641 f., S. 40 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Nebst den rechtskräftigen Schuldsprüchen wegen einfacher Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Hinderung einer Amtshandlung wird der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, qualifizierter Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.