13. Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 34 Abs. 1 Bst. e WG) 13.1 Theoretische Grundlagen Auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 34 Abs. 1 Bst. e und Art. 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG; BSG 514.54) kann vorab verwiesen werden (pag. 640, S. 39 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Art. 34 Abs. 1 Bst. e WG schützt primär allgemeine Interessen. Die Straftat des unsorgfältigen Aufbewahrens ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt.