27 Der Deliktsbetrag beläuft sich auf CHF 23'418.10 und wurde im Rahmen des Beweisverfahrens hinreichend belegt. Dieser setzt sich zusammen aus sämtlichen Schäden am Gebäude (vgl. II.4.2.3 hiervor), welche anschliessend von O.________ repariert wurde. Aufwände von O.________, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Reparatur standen, wurden zur Berechnung der Deliktssumme nicht berücksichtigt.