Der Beschuldigte mietete die Wohnung der C.________ an der I.________ (Adresse) in J.________(Ortschaft) im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2020. Dem Beweisverfahren kann entnommen werden, dass der Beschuldigte die Wohnung während der Mietdauer so stark beschädigte, dass eine direkte Weitervermietung verunmöglicht wurde. Die Tathandlung des Beschuldigten stellt die Beschädigung der Wohnung dar, an welcher wie angedeutet ein fremdes Eigentumsrecht der C.________ besteht. Wie Ziff. III.1 hiervor entnommen werden kann, verwendete der Beschuldigte die Wohnung zum Betrieb einer Indooranlage.