Der Beschuldigte handelte beim Anbau der Betäubungsmittel direktvorsätzlich. Sein Wille war offensichtlich darauf gerichtet, Hanfblüten mit einem THC-Gehalt über dem Grenzwert von 1 % ernten zu können. Dies wollte er auch, anders hätte er die Zweitwohnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht erst finanzieren können.