Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Beschuldigte die Cannabispflanzen mittels aufwändiger Pflege (Beleuchtung, Giessen, Aussprühen von Schädlingsschutz/Pestiziden, Einrichtung von Growingzelten, Ernten) kultivierte. Das dadurch gewonnene Marihuana wies sodann nachweislich einen THC-Gehalt von über einem Prozent aus. Die tatsächlich hergestellte Menge an Cannabis und somit auch der erzielte Umsatz bzw. Gewinn lässt sich rückwirkend nicht mehr erörtern.