11. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 Bst. a BetmG) 11.1 Theoretische Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zu Art. 19 Abs. 1 BetmG korrekt wiedergegeben, weshalb integral darauf verwiesen werden kann (pag. 631; S. 30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 11.2 Subsumtion Die Kammer schliesst sich der rechtlichen Subsumtion der Vorinstanz, auf die verwiesen wird (pag.