Was die Verteidigung diesbezüglich vorbringt, verfängt nicht (pag. 724). Gegen die Darstellung, dass die Waffen bzw. die Munition üblicherweise anders aufbewahrt wurden, sprechen die gesamten Umstände. Gemäss Anzeigerapport vom 29. Juli 2021 wohnte der Beschuldigte im Zeitpunkt der Hausdurchsuchung mit seiner Mutter zusammen und hatte ein eigenes Zimmer, welches in der Regel nicht abgeschlossen gewesen sei (pag. 69). Entsprechend dem Durchsuchungsprotokoll vom 25. Oktober 2019 wurden zwar einzig das Schlafzimmer und der Keller durchsucht, allerdings sind den Akten keine Hinweise zu entnehmen, wonach sich irgendwo ein Waffenschrank oder dergleichen befunden hätte.