Beschuldigte die unsorgfältige Lagerung der drei Langwaffen zumindest in Kauf genommen (pag. 295). 10.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte stellt nicht in Abrede, die drei Langwaffen sowie dazugehörige Munition besessen zu haben. Gemäss polizeilicher Auskunft verfügt er über einen entsprechenden Waffenschein (pag.