Dass sowohl aufgrund der Installation der Growzelte an der Decke als auch der durch die Bewässerung und Beleuchtung der Pflanzen entstandenen Feuchtigkeit und Schimmel Holz und Wände Schaden nehmen können, entspricht allgemeiner Erfahrung. Angesichts der vergleichsweise kurzen Mietdauer von 1.5 Jahren lassen sich derartige Schäden nicht mit einer übermässigen, sondern einzig einer derartigen, zweckwidrigen Nutzung erklären. Im Übrigen hat die Nutzung einer Mietwohnung zu illegalem Betäubungsmittelanbau nichts mit übermässigem Gebrauch zu tun. Der Beschuldigte nahm diese Beschädigungen offensichtlich in Kauf.