548, Z. 32), wonach es diverse Löcher und Umwelteinflüsse wegen den offenen Fenster gehabt habe. Ferner geht der seitens der Straf- und Zivilklägerin eingereichten Kostenzusammenstellung vom 16. Februar 2021 hervor, dass die Vornahme der ersten Schadensbehebungen am 16. November 2020 erfolgte (pag. 389). Da die Wohnung gemäss Anzeigerapport vom 1. Juni 2021 im Anschluss an die Hausdurchsuchung vom 9. November 2020 entsiegelt wurde (pag. 54; pag. 142), dürften die Aufnahmen im Zeitraum zwischen der Freigabe der Wohnung durch die Staatsanwaltschaft und dem Beginn der Reparaturarbeiten aufgenommen worden sein.