548, Z. 33) oder etwas nicht mehr wusste (pag. 547, Z. 12 und Z. 25). Gemäss seiner Aussage hätten die Stromverkabelung, der Marihuanatrockner mit Marihuanaanhaftungen und diverse kleinere Sachen wie Handschuhe und Gartenscheren darauf hingedeutet, dass in der Wohnung Marihuana angepflanzt worden sei (pag. 547, Z. 7 ff.). Die Menge sichergestellten Marihuanas wisse er nicht mehr, es sei nicht kiloweise gewesen. Das, was man getestet habe, sei THC-positiv gewesen (pag. 547, Z. 12 f.). Zwar bestätigte er die Angabe von O.________, wonach die Fenster in der Wohnung offen gewesen seien (pag.