so fanden sich im Rahmen der Hausdurchsuchung vom 23. September 2020 Pflanzenanhaftungen im Trockner, einer Schüssel, in Minigrip und im Abfalleimer. Ferner macht Sinn, dass die Anlage zu diesem Zeitpunkt bereits abgebaut und die Pflanzen weggeschafft worden waren, zumal dem Beschuldigten der Mietvertrag aufgrund ausstehender Mietzinszahlungen per 31. Juli 2020 gekündigt worden war (pag. 223 f.). Der erhöhte Verbrauch im Zeitraum Oktober 2018 bis Okto-