der Eigentümerin bzw. der Verwaltung verrechnet wurde, da der Beschuldigte erst per 4. Oktober 2019 angemeldet worden war (pag. 189). Der Verbrauch betrug in der fraglichen Periode insgesamt 25'371.0 kWh, was massiv über dem Durchschnitt des jährlichen Stromverbrauchs einer Wohnung mit einer Person von ca. 1'800.0 kWh liegt (vgl. dazu S. 1 des Faktenblatts von energieschweiz «Stromverbrauch eines typischen Haushalts» vom August 2021, abrufbar unter: https://pubdb.bfe.admin.ch [zuletzt abgerufen am 20. Juni 2023]). Eindrücklich zeigt sich dies auch im Vergleich zum Verbrauch der Vorperiode von 2'230 kWh (pag.