Die 3.5-Zimmerwohnung mit ca. 70 m2 im 2. OG (pag. 256) bot räumlich hinreichend Platz für den Betrieb einer Anlage. Die Growzelte wurden wohl entsprechend den Löchern in der Decke auf den aktenkundigen Fotos in den Wohn-, Schlaf- oder Esszimmerräumen angebracht (pag. 85 ff.). Das Stromtableau, welches vom Stromanschluss der Wohnung mit selbstgebauter 3-Pol Verkabelung angeschlossen wurde, dürfte die Beleuchtung sowie Bewässerung der Pflanzen ermöglicht haben (pag. 54; pag. 94 ff.). Nicht nur im beschlagnahmten Trockner/Mischer (vgl. Ass.-Nr. 1 [pag. 53; pag. 99; pag. 141]), sondern auch der Edelstahlschüssel (vgl. Ass.-Nr.