17 9.5 Würdigung der Kammer Mit der Vorinstanz bestehen auch nach Ansicht der Kammer keinerlei aktenkundigen Hinweise, wonach der Beschuldigte die von ihm gemietete Wohnung an der I.________(Adresse) in J.________(Ortschaft) an Dritte untervermietet oder zur Verfügung gestellt hätte. Vielmehr lassen die im Rahmen der Hausdurchsuchungen sichergestellten Gerätschaften wie Ventilationszubehör (pag. 57), Transformatoren, Pflanzentöpfe, Gartenscheren und Einweghandschuhe (pag. 58; pag. 60; pag. 62), Minigrip (pag. 62; pag. 63), ein Joint (pag.