Ebenfalls wird der mittels Cannabis-Typisierungstests festgestellte THC-Gehalt von über 1% nicht anerkannt (pag. 721). Schliesslich ist zu prüfen, ob die Wohnung die von der Straf- und Zivilklägerin geltend gemachten Schäden aufwies und falls ja, ob der Beschuldigte diese durch den Betrieb der Indooranlage verursacht hatte. Schliesslich bestreitet der Beschuldigte die diesbezüglich geltend gemachte Forderung der Straf- und Zivilklägerin (pag. 83, Z. 212). 9.4 Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer im Wesentlichen der Anzeigerapport vom 1. Juni 2021 (pag.