Unbestritten sind sodann die Sicherstellungen anlässlich der Hausdurchsuchungen vom 24. September 2020 und vom 9. November 2020. Bestritten ist und beweismässig zu klären bleibt, ob der Beschuldigte in dieser Wohnung eine Indooranlage zur Herstellung von Marihuana betrieben und zu diesem Zweck gemietet hat. Seitens der Verteidigung wurde im erstinstanzlichen Parteivortrag vielmehr geltend gemacht, der Beschuldigte habe CBD-Genetik betrieben und keinen «scharfen» Hanf gezüchtet (pag. 561). Ebenfalls wird der mittels Cannabis-Typisierungstests festgestellte THC-Gehalt von über 1% nicht anerkannt (pag.