9. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. I.1. der Anklageschrift) und Sachbeschädigung (Ziff. I.2. der Anklageschrift) 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Anklageschrift vom 21. September 2021 unter anderem vorgeworfen, sich der einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch unbefugten Anbau von Betäubungsmitteln, begangen in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis am 31. Juli 2020 an der I.________(Adresse) in J.________(Ortschaft), schuldig gemacht zu haben. Es wird ihm folgender Sachverhalt zur Last gelegt (pag. 293): […] indem A.________ an der I.________(Adresse), in J.