13 Eröffnung des Hausdurchsuchungsbefehls um Ordnungsvorschriften, deren Verletzung die Hausdurchsuchung nicht ungültig machen (Urteil des Bundesgerichts 6B_860/2018 vom 18. Dezember 2018 E. 2.4 mit Hinweis auf THOR- MANN/BRECHBÜHL, a.a.O., N. 15 f. zu Art. 245). Die Dringlichkeit ergibt sich aus den konkreten Umständen, da die Polizei von O.________ avisiert und vor Ort darüber informiert worden war, dass sich in der Wohnung eine Indooranlage befinde.