__ (Hausnummer)] in J.________(Ortschaft) gemäss Anzeigerapport vom 1. Juni 2021 am 23. September 2020 durch die piketthabende Staatsanwältin mündlich angeordnet wurde (pag. 52 f.). Die gestützt auf die Ergebnisse dieser Hausdurchsuchung im Anschluss durchgeführte Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten an der G.________(Adresse) in H.________ (Ortschaft) erfolgte nach Rücksprache mit der Pikettstaatsanwältin, mithin ebenfalls auf mündliche Anordnung hin (pag.