4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten. IV. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 47/49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter verurteilt: 3. Zur Bezahlung von CHF 33’670.10 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 31.07.2020 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 4. Zur Bezahlung von CHF 6’250.00 Schadenersatz (Mietzinsausfall) zuzüglich 5% Zins seit dem 01.01.2021 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 5. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 7'077.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) an die Straf- und Zivilklägerin C.________.