V. Herrn A.________ sei vom Kanton Bern, evtl. anteilsmässig durch die C.________, eine angemessene Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss nachzureichender Honorarnote für das Berufungsverfahren auszurichten. VI. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vollumfänglich dem Kanton Bern, evtl. anteilsmässig der C.________, aufzuerlegen. VII. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.»