5 Mit Verfügung vom 5. August 2022 stellte die Verfahrensleitung fest, dass die Schuldsprüche betreffend einfache Körperverletzung zum Nachteil von N.________, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und die Hinderung einer Amtshandlung sowie die Bezahlung einer Genugtuung und einer Parteientschädigung an N.________ in Rechtskraft erwachsen würden. Weiter teilte die Verfahrensleitung ihre Absicht mit, N.________ ohne Gegenbericht aus dem Verfahren zu entlassen (pag. 689). Nach Einlangen des Schreibens von N._____