2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 720.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 24 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 8'458.50 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 5'814.60, insgesamt bestimmt auf CHF 14'273.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 9'066.75).