2. von der Anschuldigung der Nichtabgabe von Ausweis(en) und Kontrollschild(ern) trotz behördlicher Aufforderung, angeblich begangen am 10.12.2019, an der G.________ (Adresse) in H.________ (Ortschaft) unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 735.95, insgesamt bestimmt auf CHF 1'235.95, an den Kanton Bern.