135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 2/3 besteht weder eine Rück- (CHF 3'610.75) noch eine Nachzahlungspflicht (CHF 897.50). V. Weiter wird verfügt: 1. Das DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (20 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA- Profil-Gesetz).